City Tax in Berlin: Was Vermieter wissen müssen
Das Land Berlin erhebt eine City Tax (offiziell: Übernachtungsteuer) auf alle entgeltlichen Übernachtungen im Stadtgebiet. Die Steuer beträgt aktuell 7,5 % des Netto-Übernachtungspreises (erhöht seit 01.01.2025). Als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Apartments in Berlin bist du verpflichtet, diese Steuer von deinen Gästen einzuziehen und an das Finanzamt abzuführen.
Was hat sich seit 2025 geändert?
Seit dem 01.01.2025 unterliegen alle entgeltlichen Übernachtungen in Berlin der City Tax - sowohl gewerbliche als auch private. Beruflich veranlasste Übernachtungen waren früher von der Steuer befreit, unterliegen jedoch nach aktueller Rechtslage ebenfalls der City Tax. Der Steuersatz wurde zudem auf 7,5 % des Netto-Übernachtungspreises angehoben. Das bedeutet für dich als Vermieter: Die Berechnung ist aufwendiger, weil jeder Zimmerpreis individuell berücksichtigt werden muss.
Wer ist von der City Tax befreit?
Übernachtungen in Jugendherbergen können unter bestimmten Bedingungen befreit sein, sofern sie pädagogischen Zwecken dienen. Welche weiteren Ausnahmen gelten, richtet sich nach den geltenden Regelungen des Landes Berlin. Als Vermieter solltest du die aktuellen Bestimmungen regelmäßig prüfen.
Genau hier wird es für Vermieter aufwendig: Für jeden Gast muss individuell geprüft werden, ob eine Befreiung vorliegt. Die Selbstauskunft des Gastes ist dabei das zentrale Dokument. Mit Alooa füllt der Gast die Selbstauskunft digital beim Check-in aus - du musst nichts mehr nachfragen oder Formulare heraussuchen.
Prozentuale Berechnung: Warum es kompliziert ist
Anders als bei einem Pauschalbetrag pro Person und Nacht muss in Berlin die City Tax prozentual vom Netto-Übernachtungspreis berechnet werden. Das bedeutet: Bei jeder Buchung musst du den reinen Übernachtungspreis ermitteln, Zusatzleistungen wie Frühstück oder Reinigung herausrechnen und dann 7,5 % berechnen. Bei wechselnden Preisen - etwa durch saisonale Anpassungen oder unterschiedliche Buchungsplattformen - wird das schnell unübersichtlich.
Alooa übernimmt diese Berechnung automatisch: Die Steuerregeln für Berlin sind hinterlegt, der Netto-Übernachtungspreis wird aus der Buchung ermittelt und die City Tax tagesgenau berechnet. Auch bei Preisänderungen während des Aufenthalts stimmt das Ergebnis.
Meldeschein für ausländische Gäste in Berlin
Während deutsche Gäste seit der Novellierung des Bundesmeldegesetzes keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen, bleibt die Meldepflicht für ausländische Gäste nach § 29 BMG bestehen. Der Meldeschein muss Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Anreise- und geplantes Abreisedatum enthalten - und vom Gast eigenhändig unterschrieben werden.
Alooa erstellt den Meldeschein automatisch als vorausgefüllten PDF-Vordruck. Die Daten des Gastes sind bereits eingetragen - es fehlt nur noch die Unterschrift vor Ort. So stellst du sicher, dass kein Meldeschein vergessen wird und alle Angaben vollständig sind.
Digitaler Check-in statt Schlüsselübergabe
Viele Vermieter in Berlin kennen das Problem: Der Gast reist irgendwann am Nachmittag an, man wartet vor Ort, übergibt den Schlüssel und erklärt die Wohnung. Mit einem digitalen Check-in und einem elektronischen Türschloss oder Schlüsselkasten entfällt die persönliche Übergabe komplett.
Alooa verschickt automatisch eine Check-in-E-Mail an den Gast - typischerweise einige Tage vor der Anreise. Alternativ hängst du einfach einen QR-Code an die Haustür: Der Gast scannt ihn bei der Ankunft und checkt direkt vor Ort digital ein. Nach dem Check-in erhält er den Zugangscode per E-Mail. Du musst nicht einmal in Berlin sein.
Periodische Erklärung ans Finanzamt
Das Finanzamt Berlin fordert von Vermietern eine periodische Erklärung zur Übernachtungsteuer. Darin müssen alle Übernachtungen, die berechnete Steuer und sämtliche Befreiungen aufgeschlüsselt werden. Wer das manuell macht - vor allem bei prozentualer Berechnung mit wechselnden Preisen - sitzt schnell einen halben Tag an Excel-Tabellen und Belegen.
Alooa erstellt diese Aufstellung automatisch: Fertige Tabellen mit allen Berechnungen, dokumentierte Ausnahmen und nachvollziehbare Einzelnachweise pro Buchung. Du überträgst die Zahlen nur noch in das Formular - fertig. Keine fehlenden Belege, kein Nachrechnen, kein Stress.
Für wen eignet sich Alooa?
Alooa wurde speziell für private Vermieter und kleine Beherbergungsbetriebe entwickelt, die ihre Ferienwohnung über Plattformen wie Booking.com, Airbnb oder FeWo-direkt vermieten. Ob du eine einzelne Ferienwohnung in Kreuzberg oder mehrere Apartments in Berlin betreibst - Alooa skaliert mit deinen Anforderungen.