Übernachtungsteuer in Magdeburg: Was Vermieter wissen müssen
Die Landeshauptstadt Magdeburg erhebt eine Übernachtungsteuer (auch Bettensteuer genannt) auf privat veranlasste Übernachtungen im Stadtgebiet. Die Abgabe beträgt 5 % des Übernachtungspreises pro Person und Nacht. Als Vermieter einer Ferienwohnung in Magdeburg - ob in der Altstadt mit Blick auf den Dom, am Hundertwasserhaus oder in Stadtfeld - bist du verpflichtet, diese Abgabe einzuziehen und an die Stadt abzuführen.
Wer ist befreit?
Nicht jeder Gast muss die Übernachtungsteuer zahlen. Beruflich begründete Übernachtungen können je nach Magdeburger Satzung befreit sein. Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach den jeweils aktuellen Bestimmungen. Mit Alooa füllt der Gast die Selbstauskunft digital beim Check-in aus.
Meldeschein für ausländische Gäste in Magdeburg
Während deutsche Gäste seit der Novellierung des Bundesmeldegesetzes keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen, bleibt die Meldepflicht für ausländische Gäste nach § 29 BMG bestehen. Alooa erstellt den Meldeschein automatisch als vorausgefüllten PDF-Vordruck.
Digitaler Check-in statt Schlüsselübergabe
Viele Vermieter in Magdeburg kennen das Problem: Der Gast reist irgendwann am Nachmittag an. Mit einem digitalen Check-in entfällt die persönliche Übergabe komplett. Alooa verschickt automatisch eine Check-in-E-Mail oder du nutzt einen QR-Code an der Haustür.
Abrechnung mit der Stadt Magdeburg
Magdeburg fordert von Vermietern regelmäßig eine Abrechnung der Übernachtungsteuer. Alooa erstellt diese Aufstellung automatisch: Fertige Tabellen mit allen Berechnungen, dokumentierte Ausnahmen und nachvollziehbare Einzelnachweise pro Buchung.
