Beherbergungssteuer in Dresden: Was Vermieter wissen müssen
Die Stadt Dresden erhebt eine Beherbergungssteuer auf Übernachtungen im Stadtgebiet. Die Steuer beträgt aktuell 6 % des Übernachtungsentgelts und gilt sowohl für private als auch für geschäftliche Übernachtungen. Als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses in Dresden bist du verpflichtet, diese Steuer von deinen Gästen einzuziehen und an die Stadtverwaltung abzuführen.
Wer ist von der Beherbergungssteuer befreit?
Nicht jeder Gast muss die Beherbergungssteuer zahlen. Welche Ausnahmen gelten, regelt die Satzung der Stadt Dresden. Typische Befreiungsgründe umfassen unter anderem Schwerbehinderte (oft ab GdB 80 oder 100) sowie minderjährige Gäste. Die genauen Voraussetzungen können sich ändern - massgeblich ist stets die aktuelle Satzung.
Genau hier wird es für Vermieter aufwendig: Für jeden Gast muss individuell geprüft werden, ob eine Befreiung vorliegt. Die Selbstauskunft des Gastes ist dabei das zentrale Dokument. Mit Alooa füllt der Gast die Selbstauskunft digital beim Check-in aus - du musst nichts mehr nachfragen oder Formulare heraussuchen.
Meldeschein für ausländische Gäste in Dresden
Während deutsche Gäste seit der Novellierung des Bundesmeldegesetzes keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen, bleibt die Meldepflicht für ausländische Gäste nach § 29 BMG bestehen. Der Meldeschein muss Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Anreise- und geplantes Abreisedatum enthalten - und vom Gast eigenhändig unterschrieben werden.
Alooa erstellt den Meldeschein automatisch als vorausgefüllten PDF-Vordruck. Die Daten des Gastes sind bereits eingetragen - es fehlt nur noch die Unterschrift vor Ort. So stellst du sicher, dass kein Meldeschein vergessen wird und alle Angaben vollständig sind.
Digitaler Check-in statt Schlüsselübergabe
Viele Vermieter in Dresden und Sachsen kennen das Problem: Der Gast reist irgendwann am Nachmittag an, man wartet vor Ort, übergibt den Schlüssel und erklärt die Wohnung. Mit einem digitalen Check-in und einem elektronischen Türschloss oder Schlüsselkasten entfällt die persönliche Übergabe komplett.
Alooa verschickt automatisch eine Check-in-E-Mail an den Gast - typischerweise einige Tage vor der Anreise. Alternativ hängst du einfach einen QR-Code an die Haustür: Der Gast scannt ihn bei der Ankunft und checkt direkt vor Ort digital ein. Nach dem Check-in erhält er den Zugangscode per E-Mail. Du musst nicht einmal in Dresden sein.
Quartalsabrechnung für die Stadt Dresden
Die Stadt Dresden fordert von Vermietern nach jedem Quartal eine Erklärung zur Beherbergungssteuer. Darin müssen alle Übernachtungen, die berechnete Steuer und sämtliche Befreiungen aufgeschlüsselt werden. Wer das manuell macht, sitzt schnell einen halben Tag an Excel-Tabellen und Belegen.
Alooa erstellt diese Aufstellung automatisch: Fertige Tabellen mit allen Berechnungen, dokumentierte Ausnahmen und nachvollziehbare Einzelnachweise pro Buchung. Du überträgst die Zahlen nur noch in das Formular der Stadt - fertig. Keine fehlenden Belege, kein Nachrechnen, kein Stress am Quartalsende.
Für wen eignet sich Alooa?
Alooa wurde speziell für private Vermieter und kleine Beherbergungsbetriebe entwickelt, die ihre Ferienwohnung über Plattformen wie Booking.com, Airbnb oder FeWo-direkt vermieten. Ob du eine einzelne Ferienwohnung in der Dresdner Altstadt oder mehrere Einheiten im Umland betreibst - Alooa skaliert mit deinen Anforderungen.